Steuern und Steuerregeln

Fällt keine Steuer an, wenn ich Fondsausschüttungen wieder anlege?

Auch wenn Sie Ausschüttungen wieder anlegen, statt sie in bar zu erhalten, gelten Ausschüttungen, die einer besonderen Vereinbarung über den Zuschlag zum Kapital unterliegen, an dem Tag als Einkünfte, an dem sie dem Kapital zugeschlagen werden.

Diese können daher zum Zeitpunkt der Ausschüttung besteuert werden, unabhängig davon, ob sie wieder angelegt werden. Die konkrete Behandlung entnehmen Sie bitte den Regeln der kollektiven Kapitalanlage des Fonds und den Hinweisen Ihrer Vertriebsgesellschaft.

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Diese Antwort ist eine allgemeine Finanzinformation mit Stand 14.10.2026 und keine Anlageberatung. Regeln und Steuersätze können sich ändern; bitte prüfen Sie auch die aktuellen Hinweise der Quelle.