Definition
Unter diskretionärer Vermögensverwaltung versteht man, von einem Anleger ganz oder teilweise mit den Anlageentscheidungen über Finanzanlageprodukte und sonstige Instrumente betraut zu werden und die betreffenden Finanzanlageprodukte und sonstigen Instrumente für jeden Anleger gesondert – unter Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse, der Anlageziele und sonstiger Faktoren des jeweiligen Anlegers – zu erwerben, zu veräußern oder auf sonstige Weise zu verwalten (Artikel 6 des Gesetzes über Finanzanlage- und Kapitalmarktdienstleistungen (FSCMA)).