Investor Protection

Anlegerschutz

Ihre Rechte nach dem koreanischen Finanzverbraucherschutzgesetz und wie Sie eine Beschwerde einreichen.

Your rights

Rechte von Finanzverbrauchern

  1. 01

    Recht auf Erläuterung

    Wird Ihnen ein Produkt empfohlen, haben Sie Anspruch auf eine Erläuterung seiner wesentlichen Merkmale und Risiken. (Artikel 19 Finanzverbraucherschutzgesetz)

  2. 02

    Geeignetheit und Angemessenheit

    Finanzunternehmen müssen Ihre finanzielle Situation, Ihre Erfahrung und Ihre Ziele prüfen und dürfen Ihnen keine ungeeigneten Produkte empfehlen. (Artikel 17 und 18)

  3. 03

    Widerrufsrecht

    Bei gesetzlich bestimmten Anlageprodukten sowie bei bestimmten Verträgen über diskretionäre Vermögensverwaltung oder Treuhandverträgen können Sie Ihren Antrag innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Vertragsunterlagen widerrufen. (Artikel 46)

  4. 04

    Recht auf Kündigung rechtswidriger Verträge

    Wurde ein Vertrag unter Verstoß gegen Vertriebsregeln wie die Erläuterungspflicht geschlossen, können Sie innerhalb eines Jahres, nachdem Sie von dem Verstoß erfahren haben (und innerhalb von fünf Jahren ab Vertragsschluss), die Kündigung verlangen. (Artikel 47)

  5. 05

    Recht auf Einsicht in Unterlagen

    Für eine Streitschlichtung oder ein Gerichtsverfahren können Sie Einsicht in die Unterlagen verlangen, die das Finanzunternehmen führt. (Artikel 28)

  6. 06

    Recht, eine Streitschlichtung zu beantragen

    Bei einer Streitigkeit im Finanzbereich können Sie beim Gouverneur des Financial Supervisory Service (FSS), der koreanischen Finanzaufsichtsbehörde, eine Schlichtung beantragen. Beim FSS prüft der Schlichtungsausschuss für Finanzstreitigkeiten (Financial Dispute Mediation Committee) diese Fälle. Nehmen beide Parteien einen Schlichtungsvorschlag an, hat er dieselbe Wirkung wie ein gerichtlicher Vergleich. (Artikel 33, 36 und 39)

Diese Rechte ergeben sich aus dem Finanzverbraucherschutzgesetz. Ob ein Recht anwendbar ist, hängt vom Produkt, vom Vertrag und davon ab, ob Sie ein allgemeiner (nicht professioneller) Finanzverbraucher sind. Finanzverbraucherschutzgesetz (law.go.kr)

Six sales principles

Sechs Vertriebsgrundsätze

Sechs Grundsätze, die Anbieter von Finanzprodukten einhalten müssen. Dies ist eine kurze, allgemeine Darstellung des Gesetzes.

  1. 01

    Geeignetheit

    Empfiehlt ein Anbieter einem allgemeinen Finanzverbraucher einen Vertrag, darf er kein Produkt empfehlen, das angesichts der finanziellen Verhältnisse, der Erfahrung und des Zwecks des Verbrauchers ungeeignet ist. (Artikel 17)

  2. 02

    Angemessenheit

    Auch bei einem Verkauf ohne Empfehlung muss der Anbieter, wenn ein vom Gesetz erfasstes Produkt angesichts der finanziellen Verhältnisse und der sonstigen Umstände des Verbrauchers nicht angemessen ist, darauf hinweisen und sich dies bestätigen lassen. (Artikel 18)

  3. 03

    Erläuterungspflicht

    Empfiehlt der Anbieter einen Vertrag oder bittet der Verbraucher um eine Erläuterung, muss der Anbieter die wesentlichen Punkte so erläutern, dass der Verbraucher sie verstehen kann. (Artikel 19)

  4. 04

    Keine unlauteren Geschäftspraktiken

    Ein Anbieter darf seine überlegene Stellung nicht ausnutzen, um einen Vertrag gegen den Willen des Verbrauchers zu erzwingen oder eine ungerechtfertigte Garantie, Sicherheit oder einen sonstigen Vorteil zu verlangen. (Artikel 20)

  5. 05

    Keine unzulässigen Empfehlungen

    Ein Anbieter darf Ungewisses nicht als gewiss darstellen, keine unwahren Angaben machen und Produkte nicht ohne objektive Grundlage miteinander vergleichen. (Artikel 21)

  6. 06

    Keine falsche oder übertriebene Werbung

    Werbung für ein Finanzprodukt darf weder falsche oder übertriebene Inhalte enthalten noch Aussagen, die so verstanden werden könnten, dass Verluste ausgeglichen werden oder ein Gewinn garantiert ist. (Artikel 22)

Finanzverbraucherschutzgesetz (law.go.kr)

Complaints

Beschwerde einreichen

Beschwerden können Sie über die unten genannten Hauptkontakte einreichen. Bitte geben Sie Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten und Ihr Anliegen an.

Main phone
+82-2-476-4840
Email
info@bnbasset.com
Mail
24. OG, Two IFC, 10 Gukjegeumyung-ro, Yeongdeungpo-gu, 07326 Seoul, Südkorea

How a complaint moves

So wird eine Beschwerde bearbeitet

Eine Beschwerde durchläuft die folgenden Schritte. Wie lange das dauert, hängt vom Einzelfall ab; daher nennt diese Seite keine interne Frist.

  1. 01

    Eingang

    Sie können Ihre Beschwerde telefonisch über die Hauptnummer, per E-Mail oder per Post einreichen. Bitte nennen Sie Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten und den Kern Ihrer Beschwerde. Wenn Sie ein Produkt halten, helfen uns der Produktname und der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bei der Prüfung des Sachverhalts.

  2. 02

    Prüfung des Sachverhalts

    Wir gleichen Ihre Angaben mit den zugehörigen Unterlagen ab, die das Unternehmen aufbewahrt. Fehlt etwas, fragen wir bei Ihnen nach.

  3. 03

    Antwort mit dem Ergebnis

    Auf Grundlage des geprüften Sachverhalts teilen wir Ihnen das Ergebnis telefonisch, per E-Mail oder auf einem anderen Weg mit, über den wir Sie erreichen können.

  4. 04

    Wenn Sie nicht einverstanden sind

    Sind Sie mit unserer Antwort nicht einverstanden, verweisen wir Sie an das Verbraucherschutzzentrum des FSS (Financial Consumer Protection Center, in Korea Tel. 1332 ohne Vorwahl) und an die Streitschlichtung der Korea Financial Investment Association (KOFIA), des koreanischen Branchenverbands für Finanzinvestitionen. Verfahren und Fristen richten sich nach den eigenen Regeln der jeweiligen Stelle.

External bodies

Externe Stellen

Dies ist ein allgemeiner Hinweis; ob ein Recht anwendbar ist, hängt vom Produkt und vom Vertrag ab. Fraud alert