KOSDAQ-Venturefonds
Wie lautet die gesetzliche Bezeichnung eines KOSDAQ-Venturefonds?
„KOSDAQ-Venturefonds“ ist kein amtlicher Rechtsbegriff, sondern eine gebräuchliche Bezeichnung für den im Gesetz über die Beschränkung der Sonderbesteuerung definierten „Investmenttrust für Venture-Unternehmen“.
Artikel 16 dieses Gesetzes sieht einen Einkommensabzug vor, wenn ein Ansässiger in die Anteilscheine eines durch Präsidialverordnung bestimmten Investmenttrusts für Venture-Unternehmen investiert, und die Vorschriften der Korea Financial Investment Association (KOFIA) sehen für diese Trusts ebenfalls eine gesonderte Zuteilung von KOSDAQ-IPO-Aktien vor. Achten Sie daher in Fondsunterlagen und Vorschriften auf den Begriff „Investmenttrust für Venture-Unternehmen“.
Diese Antwort ist eine allgemeine Finanzinformation mit Stand 14.10.2026 und keine Anlageberatung. Regeln und Steuersätze können sich ändern; bitte prüfen Sie auch die aktuellen Hinweise der Quelle.