Ad-hoc-Mitteilung

Offenlegung wesentlicher Geschäftsangelegenheiten: Bestellung des Compliance-Beauftragten

Die angehängten Dokumente sind nur auf Koreanisch verfügbar.

Gemäß Art. 33 Abs. 3 des Gesetzes über Finanzinvestitionsdienstleistungen und Kapitalmärkte veröffentlicht die Gesellschaft hiermit ihre wesentlichen Geschäftsangelegenheiten gemäß Anlage.

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