Die angehängten Dokumente sind nur auf Koreanisch verfügbar.
Gemäß Art. 12 des Gesetzes über die externe Abschlussprüfung von Aktiengesellschaften und Art. 18 der zugehörigen Durchführungsverordnung gibt die Gesellschaft hiermit die Bestellung ihres Abschlussprüfers gemäß Anlage öffentlich bekannt.