Die angehängten Dokumente sind nur auf Koreanisch verfügbar.
Gemäß Art. 30 Abs. 2 des Gesetzes über die Unternehmensführung von Finanzunternehmen und Art. 14 Abs. 1 der Aufsichtsbestimmungen zur Unternehmensführung von Finanzunternehmen veröffentlicht die Gesellschaft hiermit die Bestellung ihres Compliance-Beauftragten und ihres Risikomanagementverantwortlichen (Chief Risk Officer) gemäß Anlage.