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Grundsätze zur Gebührenerhebung und zu den Verfahren

Die angehängten Dokumente sind nur auf Koreanisch verfügbar.

Gemäß Art. 58 des Gesetzes über Finanzinvestitionsdienstleistungen und Kapitalmärkte werden hiermit die Grundsätze zur Gebührenerhebung und zu den Verfahren zur Kenntnisnahme veröffentlicht.

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