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Richtlinien für den Betrieb und die Verwaltung von Videoüberwachungsanlagen (CCTV)

Die angehängten Dokumente sind nur auf Koreanisch verfügbar.

Gemäß Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten veröffentlicht die Gesellschaft hiermit gemäß Anlage ihre Richtlinien für den Betrieb und die Verwaltung der von ihr installierten Videoüberwachungsanlagen (CCTV) zur Kenntnisnahme.

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