Steuern und Steuerregeln
Wird auf Gewinne aus dem Verkauf von Aktien Steuer auf Veräußerungsgewinne erhoben?
Nach dem Einkommensteuergesetz unterliegen börsennotierte Aktien der Steuer auf Veräußerungsgewinne, wenn sie von Großaktionären übertragen werden oder wenn Personen, die keine Großaktionäre sind, sie außerhalb des Wertpapiermarkts übertragen.
Übertragungen nicht börsennotierter Aktien sowie von Aktien, die von ausländischen Gesellschaften ausgegeben oder an ausländischen Märkten notiert sind, sind ebenfalls steuerpflichtig. Gewinne, die Kleinaktionäre, die keine Großaktionäre sind, aus dem Handel mit börsennotierten Aktien auf dem Wertpapiermarkt erzielen, unterliegen dagegen nicht der Steuer auf Veräußerungsgewinne (die Wertpapiertransaktionssteuer gilt gesondert).
Diese Antwort ist eine allgemeine Finanzinformation mit Stand 14.10.2026 und keine Anlageberatung. Regeln und Steuersätze können sich ändern; bitte prüfen Sie auch die aktuellen Hinweise der Quelle.