KOSDAQ-Venturefonds
Können Sie den Einkommensabzug erhalten, wenn Sie Anteilscheine eines KOSDAQ-Venturefonds von einer anderen Person erwerben?
Nein. Der Vorbehalt in Artikel 16 Absatz 1 des Gesetzes über die Beschränkung der Sonderbesteuerung bestimmt, dass der Einkommensabzug nicht für Investitionen gilt, die durch den Erwerb der Kapitaleinlage, des Investitionsanteils oder der Anteilscheine einer anderen Person erfolgen.
Mit anderen Worten ist nur Geld berechtigt, das Sie durch eigene Zeichnung des Fonds investieren. Anteilscheine, die von einem anderen Anleger übernommen werden, sind ausgeschlossen.
Diese Antwort ist eine allgemeine Finanzinformation mit Stand 14.10.2026 und keine Anlageberatung. Regeln und Steuersätze können sich ändern; bitte prüfen Sie auch die aktuellen Hinweise der Quelle.