Ad-hoc-Mitteilung

Mitteilung über Erlass und Inkrafttreten der internen Kontrollgrundsätze zum Schutz von Finanzverbrauchern

Die angehängten Dokumente sind nur auf Koreanisch verfügbar.

Hiermit teilen wir mit, dass infolge des Inkrafttretens des Gesetzes zum Schutz von Finanzverbrauchern (25. September 2021) die „Internen Kontrollgrundsätze zum Schutz von Finanzverbrauchern (Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes)“ und

die „Grundsätze zum Schutz von Finanzverbrauchern (Art. 32 Abs. 3 des Gesetzes)“ wie folgt in Kraft treten.

- Einzelheiten -

1. Bezeichnung der erlassenen Grundsätze

(1) Interne Kontrollgrundsätze zum Schutz von Finanzverbrauchern

(2) Grundsätze zum Schutz von Finanzverbrauchern

2. Zweck des Erlasses

(1) Interne Kontrollgrundsätze zum Schutz von Finanzverbrauchern: Schutz der Rechte und Interessen von Finanzverbrauchern, indem für die Ausübung der Tätigkeit durch die Organmitglieder und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie durch Vertriebsvertreter und Vermittler von Finanzprodukten

die einzuhaltenden Grundsätze und Verfahren festgelegt werden

(2) Grundsätze zum Schutz von Finanzverbrauchern: Bereitstellung grundlegender Leitlinien zur Stärkung der Rechte und Interessen von Finanzverbrauchern, zur wirksamen Verhütung von Verbraucherschäden und zu deren rascher Abhilfe,

damit die Gesellschaft das Vertrauen der Finanzverbraucher gewinnt und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärkt

3. Datum des Inkrafttretens: 25. September 2021

* Anlage

1. Interne Kontrollgrundsätze zum Schutz von Finanzverbrauchern, 1 Exemplar. Ende.

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